Vermessungsplan – Verwendungszwecke

Ein Vermessungsplan ist unter anderem eine unverzichtbare Zeichnung, die den Vertrag jeder Immobilie begleitet — sei es eine Wohnung oder ein Grundstück. Es handelt sich um eine Vermessung des Geländes, auf dem sich das Eigentum befindet. Ein Vermessungsplan hilft, Eigentumsverhältnisse zu klären und Grundstücksgrenzen zu berechnen, indem er die Abmessungen und Flächen der Immobilien festlegt.

Insbesondere bei Grundstücken außerhalb des Bebauungsplans ist die Lage anspruchsvoll. Griechenland verfügte in früheren Jahrzehnten (mit wenigen Ausnahmen) über kein Kataster. Die von Ingenieuren erstellten Vermessungspläne hielten die von den Eigentümern angegebenen Grundstücksmaße fest. Oft waren die Grenzen jedoch vergänglich oder unklar, sodass Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen im Laufe der Zeit zunahmen.

Es gab — und gibt — Methoden zur Georeferenzierung von Grundstücken anhand von Festpunkten in ganz Griechenland, hauptsächlich auf Berggipfeln. Ein Ingenieur konnte ein Grundstück mit bestimmten Verfahren in dieses Netz einbinden. Dieses Verfahren war jedoch mühsam, zeitaufwendig und kostspielig und konnte Fehler enthalten, weshalb es meist unterblieb. Auch der Staat verlangte kein formelles Verfahren zur vollständigen Festlegung des Eigentums, während im Laufe der Zeit neue Georeferenzierungssysteme eingeführt wurden und die Lage kompliziert wurde.

Vermessungsplan für das Kataster

Für die Eintragung von Immobilien in das griechische Nationalkataster ist die Erstellung und Ausstellung eines Vermessungsplans unerlässlich. Der Plan muss die Lage und die Grenzen der Immobilien auf den Katasterkarten bestimmen.

Der Eigentümer ist verpflichtet, ausreichende Angaben vorzulegen, damit die Lage und die Grenzen des angemeldeten Grundstücks auf den Katasterkarten bestimmt werden können.

Sofern ein Vermessungsplan existiert, muss er eingereicht werden. Die zuverlässigste Methode zur Lokalisierung und Bestimmung der Grundstücksgrenzen ist ein moderner georeferenzierter Vermessungsplan mit X- und Y-Koordinaten im nationalen Koordinatensystem EGSA 87 (griechisches Koordinatensystem), das auch das Nationalkataster verwendet.

Die Vorlage eines Vermessungsplans ist unerlässlich, wenn:

  • er in der Eigentumsurkunde der Immobilie erwähnt oder ihr beigefügt ist
  • Ersitzung als Erwerbsgrund der Immobilie geltend gemacht wird
  • für die Immobilie eine Baugenehmigung erteilt wurde
  • bereits ein Vermessungsplan für einen anderen Zweck erstellt wurde (z. B. Gebäudelegalisierung, berichtigender Umlegungsakt usw.)

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