Zur Legalisierung und Regularisierung nicht genehmigter Bauten: Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, etwaige baurechtliche Verstöße auf ihren Grundstücken zu regularisieren. Am 3.11.2017 wurde das Gesetz 4495/17 über die „Kontrolle und den Schutz der bebauten Umwelt“ veröffentlicht; sein Abschnitt D legt die Regeln für die Regularisierung nicht genehmigter Bauten aus der Zeit vor dem 27.7.2011 neu fest.

Die Regularisierung nicht genehmigter Bauten und die Ingenieursbescheinigung sind nunmehr für jede Übertragung oder Bestellung eines dinglichen Rechts an einer Immobilie (auch an unbebauten Grundstücken) verpflichtend, auf der ein nicht genehmigter Bau errichtet oder eine nicht genehmigte Nutzungsänderung vorgenommen wurde.

Regularisierungsverfahren

Das Verfahren zur Regularisierung nicht genehmigter Bauten besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten.

Schritt A

Der Interessent wendet sich an einen Ingenieur und beauftragt ihn mit dem Legalisierungsverfahren. In dieser Phase informiert der Ingenieur den Kunden über die erforderlichen Unterlagen. Anschließend führt der Ingenieur eine Ortsbesichtigung des betreffenden Objekts durch: Das Objekt wird aufgemessen, mit den Plänen der bestehenden Genehmigung verglichen, um die Verstöße zu erfassen, und fotografiert. Nach der Besichtigung wird ein vorläufiges Bußgeld berechnet. Der Ingenieur reicht die elektronische Erklärung ein, und das System vergibt eine eindeutige Nummer für den nicht genehmigten Bau sowie einen Zahlungsauftrag für die Aufnahmegebühr. Gleichzeitig wird die Art der Bußgeldtilgung festgelegt. Die Gebühr wird vom Kunden bei einer beliebigen Bank oder per Online-Banking bezahlt. Die Bestätigung der Gebührenzahlung markiert den Beginn des Aufnahmeverfahrens.

Schritt B

Einen Monat nach Beginn des Aufnahmeverfahrens (d. h. nach Einreichung der Erklärung) kann der Kunde mit der Tilgung des Bußgeldes beginnen. Über einen vom Ingenieur bereitgestellten Zugangscode kann er zudem die Zahlungen und den verbleibenden Restbetrag verfolgen. Im selben Zeitraum erstellt und sammelt der Ingenieur seinerseits alle erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen und Nachweise und berechnet das endgültige Bußgeld, auf dessen Grundlage die verbleibenden Raten im System neu berechnet werden.

Nach vollständiger Tilgung des Bußgeldes reicht der Ingenieur schließlich alle erforderlichen Unterlagen im System ein. Sobald deren Vollständigkeit bestätigt ist, wird die „Regularisierungsbescheinigung“ automatisch ausgestellt. Dies ist ein standardisiertes Dokument, das alle Angaben zum nicht genehmigten Bau und zu seinen Eigentümern enthält.

Die Bescheinigung wird dem Kunden zusammen mit den Regularisierungsplänen ausgehändigt.

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